Braucht ein Aufzug ein Notrufsystem
Nach aktueller Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird für alle personenbefördernden Aufzüge ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem im Fahrkorb, über das eingeschlossene Personen eine Meldung an eine ständig besetzte Stelle / Notrufzentrale absetzen können verlangt.
Seit 01.01.2021 muss jeder Aufzug zur Personenbeförderung (auch Lastenaufzüge, in denen Personen mitfahren) mit einem solchen Notrufsystem ausgestattet sein.







