Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung für einen Aufzug erstellen?

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist ausschließlich fachkundigen Personen vorbehalten. Sollte der Arbeitgeber nicht über die notwendige Fachkenntnis verfügen, ist er verpflichtet, fachkundige Unterstützung hinzuzuziehen. Diese kann beispielsweise durch Ingenieurbüros, Wartungsfirmen oder unabhängig durch eine ZÜS, etwa TÜV SÜD, erfolgen.