Schachtentrauchung am Aufzug
SCHACHTENTRAUCHUNG
SICHERHEIT DURCH GEZIELTE ENTRAUCHUNG
Professionell geplante und installierte Schachtentrauchungssysteme sorgen dafür, dass sich Rauch im Brandfall schnell aus dem Aufzugsschacht abführen lässt. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen halten Flucht- und Rettungswege weitgehend rauchfrei – besonders wichtig, da die meisten Brandopfer durch Rauchvergiftung zu Schaden kommen – und unterstützen so eine schnelle und sichere Evakuierung. Gleichzeitig sinkt das Risiko, dass sich der Brand durch Hitzestau oder Funkenbildung an anderer Stelle weiter ausbreitet.
ENERGIEVERLUSTE REDUZIEREN
Früher wurden Entrauchung und Lüftung von Aufzugsschächten meist über dauerhaft offene Öffnungen gelöst. Diese ständigen Öffnungen führen durch den „Kamineffekt“ des Schachts sowie Undichtigkeiten an den Schachttüren zu erheblichen, vermeidbaren Wärmeverlusten – ein Ansatz, der nicht mehr zu heutigen Anforderungen an Wärmeschutz und Energieeffizienz passt. Würden die rund 650.000 bestehenden Aufzugsanlagen in Deutschland energetisch saniert und mit modernen Schachtentrauchungssystemen ausgestattet, ließen sich die Heizwärmeverluste nach aktuellen Schätzungen um etwa 20 Millionen MWh pro Jahr senken.
Vorgaben für Entrauchungsöffnungen
Nach Musterbauordnung (MBO) und den jeweiligen Landesbauordnungen gelten u. a. folgende Anforderungen:
Die Öffnung zur Rauchableitung muss mindestens 2,5 % der Grundfläche des Fahrschachts entsprechen.
Sie ist so anzuordnen, dass der Windeinfluss die Rauchabführung nicht beeinträchtigt.
Unabhängig von der Schachtgröße gilt eine Mindestöffnungsfläche von 0,10 m².
Verschließbare Entrauchungsklappen sind zulässig, sofern sie sich im Brandfall bzw. bei Rauchentwicklung automatisch öffnen.
Diese Anforderungen lassen sich entweder über fest eingebaute, dauerhaft offene Öffnungen oder über automatische Entrauchungsklappen erfüllen. Letztere tragen deutlich zur Energieeinsparung bei, da der Schacht im Normalbetrieb geschlossen bleibt.
Die Informationen zur Vorschrift ist u.a. in diesen Dokumenten beschrieben.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) | Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer | VDI 6211 (seit 2024)








