Schulung für beauftragte Personen (Aufzugswärter)
Als Betreiber liegt die regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung Ihrer Anlage in Ihrer Verantwortung. Früher wurde diese Rolle oft als „Aufzugswärter“ bezeichnet. In der aktuellen gesetzlichen Novelle erscheint sie nun unter dem Begriff „Beauftragte Person“ – verbunden mit entsprechenden Pflichten und Anforderungen.
Dabei lassen wir Sie nicht allein: Wir unterstützen Sie jederzeit mit unseren umfassenden Services, damit Sie diese gesetzliche Verpflichtung zuverlässig erfüllen und alle relevanten Sicherheitsstandards einhalten.
Zusätzlich bieten wir unseren Partnern und Kunden die Schulung beauftragter Personen an. Die bestellte Person muss hierfür eine entsprechende Qualifikation nachweisen. Als zertifizierter Fachbetrieb übernehmen wir gerne die Ausbildung und Schulung Ihres Aufzugswärters bzw. Ihrer beauftragten Person.








