MONITORING LMS 4.0

Sich selbst kontrollierende Systeme sind im Bereich der Personenbeförderung längst Standard. Aufzugsanlagen befördern Menschen und werden von Menschen bedient. Damit gliedern sie sich in die Kategorie „sicherheitstechnische Personen-Fördermittel“ ein und unterliegen einer regelmäßigen Wartungspflicht, sowie der Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen. Die Anbindung an Notrufleitsysteme (NLS) und die sensorgesteuerte Früherkennung von Fehlern wird zum signifikanten Sicherheitskriterium.